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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Health-Pro

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von Health-Pro, einem Angebot der

Car-Pro Akademie GmbH
Schlesische Straße 5
02828 Görlitz
Deutschland

vertreten durch den Geschäftsführer Frank Liske, nachfolgend „Health-Pro“ genannt.

(2) Die AGB gelten für sämtliche von Health-Pro angebotenen Leistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Sie gelten sowohl für unmittelbar mit Health-Pro vereinbarte Termine und Verträge als auch für online gebuchte Leistungen.

(4) Individuelle Vereinbarungen sowie besondere Behandlungs-, Anwendungs- oder Teilnahmevereinbarungen haben im Falle abweichender Regelungen Vorrang vor diesen AGB.

(1) Ein Vertrag kommt durch die Vereinbarung eines Termins, den Abschluss einer Behandlungs- oder Anwendungsvereinbarung, die Buchung einer Leistung oder die Annahme eines Angebotes von Health-Pro zustande.

(2) Buchungen können insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail, über die von Health-Pro eingesetzten Kommunikationswege oder über ein auf der Website eingebundenes Buchungssystem erfolgen.

(3) Bei online angebotenen Leistungen gelten ergänzend die während des jeweiligen Buchungsvorgangs angezeigten Bedingungen.

(1) Art, Umfang und Dauer der vereinbarten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Buchung, individuellen Vereinbarung oder dem abgeschlossenen Behandlungs- bzw. Anwendungsvertrag.

(2) Soweit medizinisch oder organisatorisch erforderlich, können einzelne Leistungen im Einvernehmen mit dem Kunden angepasst werden.

(3) Ein bestimmter Behandlungserfolg oder ein bestimmtes gesundheitliches, körperliches oder ästhetisches Ergebnis wird nicht geschuldet und nicht zugesichert.

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten bzw. für die jeweilige Leistung ausgewiesenen Preise.

(2) Die Vergütung für Einzeltermine ist spätestens unmittelbar nach Erbringung der jeweiligen Leistung fällig, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.

(3) Bei Behandlungs- oder Anwendungsserien wird grundsätzlich die gesamte vereinbarte Serie erworben. Der Gesamtpreis ist bei Vertragsschluss, spätestens jedoch vor Beginn der ersten Anwendung, zur Zahlung fällig.

(4) Eine Ratenzahlung oder eine andere abweichende Zahlungsweise kann individuell vereinbart werden. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.

(5) Soweit eine Zahlung bereits im Rahmen einer Online-Buchung erfolgt, gelten die dort angebotenen und ausgewählten Zahlungsbedingungen.

(6) Eine etwaige Erstattung oder Kostenübernahme durch private oder gesetzliche Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder sonstige Kostenträger ist nicht Bestandteil des Vertrags mit Health-Pro. Der Kunde ist unabhängig von einer Erstattung durch Dritte zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(1) Vereinbarte Termine werden von Health-Pro ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert.

(2) Mit der Vereinbarung eines Termins verpflichtet sich Health-Pro, die erforderliche Zeit, Räumlichkeiten, Geräte und gegebenenfalls Personal für die vereinbarte Leistung bereitzuhalten.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen. Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Verlängerung des vereinbarten Termins. Die Leistung kann entsprechend der verbleibenden Zeit verkürzt werden. Ist eine ordnungsgemäße oder sichere Durchführung aufgrund der Verspätung nicht mehr möglich, kann die Leistung für diesen Termin entfallen. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder eine Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

(1) Einzeltermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

(2) Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann Health-Pro ein angemessenes Ausfallhonorar bis zur Höhe der für den Termin vereinbarten Vergütung verlangen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Health-Pro kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(1) Bei Behandlungs- oder Anwendungsserien werden die vereinbarten Termine verbindlich für den Kunden reserviert.

(2) Die Terminplanung ist Bestandteil der vereinbarten Serie. Health-Pro hält für diese Termine die erforderlichen zeitlichen und betrieblichen Kapazitäten bereit.

(3) Kann ein vereinbarter Serientermin vom Kunden nicht wahrgenommen werden und kann der frei werdende Termin nicht anderweitig vergeben werden, kann die für diesen Termin vorgesehene Anwendung als in Anspruch genommen gelten.

(4) Dies gilt unabhängig vom Grund der Verhinderung, soweit nicht eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen oder die Terminflex-Option gemäß Ziffer 8 vereinbart wurde.

(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Health-Pro durch die Absage kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Behandlungs- und Anwendungsserien sind grundsätzlich innerhalb des bei Vertragsschluss vereinbarten Zeitraums durchzuführen.

(7) Wird eine Serie im gegenseitigen Einvernehmen unterbrochen, vereinbaren Health-Pro und der Kunde einen Zeitraum, innerhalb dessen die noch offenen Anwendungen in Anspruch genommen werden müssen.

(8) Werden die verbleibenden Anwendungen nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch auf die noch nicht wahrgenommenen Anwendungen, soweit die Nichtinanspruchnahme vom Kunden zu vertreten ist und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(1) Bei hierfür vorgesehenen Behandlungs- und Anwendungsserien kann der Kunde bei Vertragsschluss gegen einen gesondert ausgewiesenen Aufpreis die „Terminflex-Option“ vereinbaren.

(2) Die Terminflex-Option berechtigt den Kunden, während der vereinbarten Serie bis zu drei bereits vereinbarte Termine abzusagen bzw. zu verschieben, ohne dass die jeweilige Anwendung aufgrund der Absage als verbraucht gilt.

(3) Für die Nutzung der Terminflex-Option muss kein Grund für die Verhinderung angegeben werden.

(4) Nach Ausschöpfung der drei Terminänderungen gelten für weitere Absagen die allgemeinen Regelungen für Behandlungs- und Anwendungsserien gemäß Ziffer 7.

(5) Die Terminflex-Option ist an die jeweilige Behandlungs- oder Anwendungsserie gebunden und nicht auf andere Personen oder andere Serien übertragbar.

(6) Nicht genutzte Terminänderungsmöglichkeiten werden nach Abschluss oder Beendigung der Serie nicht ausgezahlt oder erstattet.

(1) Sollte Health-Pro einen vereinbarten Termin aus betrieblichen, gesundheitlichen oder sonstigen wichtigen Gründen nicht durchführen können, wird der Kunde hierüber so früh wie möglich informiert.

(2) Bei Einzelterminen wird in diesem Fall ein Ersatztermin vereinbart.

(3) Bei Behandlungs- oder Anwendungsserien bleibt die ausgefallene Anwendung Bestandteil der Serie und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Soweit erforderlich, verlängert sich die Laufzeit der Serie entsprechend.

(4) Eine Erstattung für eine von Health-Pro abgesagte Anwendung erfolgt nicht, sofern die vereinbarte Leistung zu einem Ersatztermin erbracht werden kann.

(5) Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Health-Pro die für eine sichere und sachgerechte Durchführung der jeweiligen Leistung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß mitzuteilen.

(2) Dies gilt insbesondere für gesundheitliche Umstände, Medikamente, Erkrankungen, Schwangerschaften, akute Beschwerden oder sonstige Umstände, die für die Durchführung einer Anwendung oder Behandlung von Bedeutung sein können.

(3) Veränderungen relevanter gesundheitlicher Umstände während einer Behandlungs- oder Anwendungsserie sind Health-Pro vor der nächsten Anwendung mitzuteilen.

(4) Health-Pro kann eine Leistung ablehnen oder abbrechen, wenn aus fachlicher Sicht Gründe bestehen, die einer sicheren Durchführung entgegenstehen.

(1) Soweit Health-Pro heilkundliche Leistungen erbringt, erfolgt die Behandlung nach den für Heilpraktiker geltenden gesetzlichen und fachlichen Anforderungen.

(2) Die Auswahl und Durchführung einer Behandlung richten sich nach den individuellen Umständen des jeweiligen Kunden bzw. Patienten.

(3) Ein bestimmter Heilungs-, Behandlungs- oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet und kann nicht zugesichert werden.

(4) Die angebotenen Leistungen ersetzen nicht in jedem Fall eine notwendige ärztliche Untersuchung oder Behandlung. Bei entsprechenden Beschwerden kann eine ärztliche Abklärung empfohlen oder Voraussetzung für die Durchführung einer Leistung sein.

(1) Soweit Health-Pro Gutscheine anbietet, können diese für die jeweils bezeichneten Leistungen oder – bei Wertgutscheinen – im Umfang ihres Wertes eingesetzt werden.

(2) Gutscheine sind für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Ausstellung gültig und innerhalb dieses Zeitraums einzulösen, soweit gesetzlich zulässig und bei Vertragsschluss nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(3) Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

(1) Soweit Leistungen über einen externen Buchungsdienst, insbesondere Regiondo, gebucht werden, können für die technische Durchführung der Buchung ergänzende Bedingungen des jeweiligen Buchungsdienstes gelten.

(2) Für die eigentliche Leistung von Health-Pro bleiben diese AGB maßgeblich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Die bei der Buchung ausgewiesenen Preise, Termine und Leistungsbeschreibungen werden Bestandteil des jeweiligen Vertrages.

(1) Die über Health-Pro online buchbaren heilkundlichen Ersttermine und Kennenlerngespräche dienen der individuellen heilkundlichen Beratung und Behandlung und stellen Behandlungsverträge im Sinne des § 630a BGB dar.

(2) Für Behandlungsverträge nach § 630a BGB finden gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 7 BGB die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen keine Anwendung.

(3) Ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht besteht daher für diese Behandlungsverträge nicht.

(4) Die Regelungen dieser AGB über die Absage, Verschiebung oder Nichtwahrnehmung vereinbarter Termine bleiben hiervon unberührt.

(1) Health-Pro haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet Health-Pro unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Health-Pro bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Health-Pro verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten findest Du in unserer Datenschutzerklärung auf der Website.

Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden.

Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Car-Pro Akademie GmbH
Schlesische Straße 5
02828 Görlitz
Deutschland

Sitz der Gesellschaft:
Straße der Einheit 30 a
02923 Kodersdorf

Geschäftsführer: Frank Liske
Registergericht: Amtsgericht Dresden
HRB 22240

Telefon: +49 3581 3874-0
Mobil: +49 163 6055716
E-Mail: info@health-pro.info

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.